Wir bieten Unterricht in den folgenden Klassen
Führerscheinklassen der Fahrschule Kaul
Am 19. Januar 2013 trat das Prinzip der Besitzstandsmehrung in Kraft. Damit wird auf unbürokratische Weise der Besitzstand des alten Rechts sichergestellt und zusätzlich die Fahrerlaubnis auf den Umfang des neuen Rechts erweitert.
Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
Führerscheine die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.
Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, erlischt damit nicht die Fahrerlaubnis.
Führerscheinklasse B- Kfz bis 3.500kg zG
- max. 8 Personen
- auch m. Anh. bis 750kg zG
- zG Zug max. 3500kg, wenn zG Anh. über 750kg
- mindestalter 17/18 Jahre
- Einschluss - AM, L
- Kfz der Kl. B m. Anh. über 750kg zG
- zG Zug über 3500kg, aber nicht über 4250kg
- mindestalter 17/18 Jahre
- Kombination aus Kfz der Kl. B und Anhänger
- zG Anh. max. 3500kg
- Vorbesitz B
auch mit Beiwagen
- Führerscheinklasse A - Mindestalter 24 Jahre
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 15kW - Mindestalter 21 Jahre
- Bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2 - Mindestalter 20 Jahre
- Einschluss - AM, A1, A2
auch mit Beiwagen
- Mindestalter 18 Jahre
- Krafträder bis 35kW und max. 0,2kW/kg
- Einschluss - AM, A1
- Mindestalter 16 Jahre
- Krafträder auch mit Beiwagen, bis 125ccm
- max. 11kW u. 0,1kW/kg
- sowie dreirädrige Kfz bis 15kW
- Einschluss - AM
- Mindestalter 16 Jahre
- zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
- max. 50ccm bzw. 4kW Nennleistung
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) aufweisen
- Mindestalter 16 Jahre
- Zugmaschinen (Land-/Forstwirtsch.) bis 40km/h
- mit Anh. bis 25 km/h
- Flurförderfahrzeuge (selbsf. Arbeitsmasch., Stapler) bis 25 km/h